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Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin versendet derzeit im Auftrag diverser Firmen Abmahnungen wegen Verstoßes gegen Informationspflichten. Konkret geht es um die Ebay Angebote, die keine Informationen über das neue EU- Online-Streitbeilegungsverfahren. Seit dem 09.01.2016 gilt die EU-Verordnung Nr 524/2013, auch ODR-Verordnung genannt, über die online Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Jeder Ebay Händler hat seither die Pflicht, informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen.
Bei vielen Ebay Angeboten fehlt eine solche Information, weswegen RA Sandhage für seine Mandanten zur Unterlassung und <Kostenerstattung auffordert.
Abmahnungen wegen fehlender Informationen über die OS-Plattform verschickt RA Sandhage derzeit z.B.l für die Firmen:
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