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06:10:2014
Abmahnung NIMROD Rechtsanwälte vom 26.09.2014: Astragon Software GmbH – Landwirtschaftssimulator 2013
Landwirtschaftssimulator 2013 mit Folgen: NIMROD Rechtsanwälte Abmahnung vom 26.09.2014 wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing der Software Landwirtschaftssimulator 2013.
Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Computerspiel / Simulation Landwirtschaftssimulator 2013 am 05.09.2014, also ca. 3 Wochen vor der Abmahnung, in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten zu haben. Astragon Software GmbH habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt erhalten.
Folgende Daten werden genannt:
Titel: Landwirtschaftssimulator 2013
Hashwert:
Dateiname: Farming Simulator 2013
IP-Adresse
Ihre Nutzerkennung
P2P-Client
Zeitpunkt
Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahren habe das zuständige Landgericht (der Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung nichtt beigefügt) mit Beschluss dem Provider gestattet, Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Der Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.
Der Anschlussinhaber wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben (Ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt) und eine pauschale Zahlung von 850,00 € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und für die Zahlung des geforderten Schadensersatzes gesetzt. Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung endet bei der Abmahnung vom 26.09.2014 am 07.10.2014.
Anmerkung aus rechtlicher Sicht:
Zu beachten ist, dass in den Abmahnungen der Titel Landwirtschaftssimulator 2013 angegeben ist, bei dem erfassten Dateinamen geht es dann um die englische Version "Farming Simulator". Diese scheinbare Widersprüchlichkeit kann rechtich bedeutsam sein.
Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden. Regelmäßig empfehlen sich Abwandlungen in Form einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung.
Ob die Forderung zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Ggf. kommt auch eine vergleichsweise Einigung in Frage, die eine Reduzierung der Forderung beinhaltet.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)* Rechtsanwalt * Master of Laws für Medienrecht
KANZLEI WEINER Stauffenbergstraße 18 74523 Schwäbisch Hall Telefon: 0791-949477-10 Telefax: 0791-949477-22
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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten. Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen Erfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.
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