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CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i.A.d. DigiProtect GmbH: Abmahnung German Top 100 Single Charts 13.02.2012 – Eisblume – Für Immer: 750,00 EUR!
Der Hitcontainer German Top 100 Single Charts vom 13.02.2012 bzw. 12.02.2012 wird seit einiger Zeit ins Visier der Musikindustrie genommen. Betroffene Internetanschlussinhaber erhalten aktuell von der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main im Auftrag der DigiProtect GmbH eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen. DigiProtect GmbH sei Inhaber ausschließlicher Rechte Tonaufnahme Für Immer der Künstlergruppe Eisblume.
DigiProtect GmbH hat in der Vergangenheit mehrere Kanzleien mit der Abmahnung wegen Filesharing beauftragt. Bislang war z.B. Kornmeier & Partner und danach Schalast & Partner für DigiProtect GmbH tätig. DigiProtect GmbH versucht jetzt über die CGM Rechtanwaltskanzlei Abmahnungen wegen Filesharing zu verschicken.
Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei. Die Tonaufnahme sei in dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 13.02.2012 enthalten.
Derartige Chartcontainer werden regelmäßig ins Visier der Musikindustrie genommen.
Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte auf den konkreten Titel bezogene Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 750,- € zu leisten. Bislang wurden in den Abmahnungen der zuvor beauftragten Rechtsanwälte Kornmeier & Partner und Schalast & Partner Beträge von ca 350,00 EUR bis 450,00 EUR gefordert. Warum die pauschale Forderung nun bei den Abmahnungen der CGM Rechtsanwaltskanzlei erhöht wird, ist nicht nachvollziehbar..
Anmerkung aus rechtlicher Sicht:
Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber ist auch in den neuen Fällen enorm, da hier nur ein einzelnes Lied aus dem Chartcontainer abgemahnt wird und die Beweisdaten im Vorfeld schon von der maßgeblich mit der Beweiserhebung beauftragten Firma bereits an diverse Rechteinhaber weitergegeben wurden, die dann wiederum Abmahnungen für andere auf demselben Sampler befindlichen Lieder verschicken. Es sind daher unabdingbar Vorsorgemaßnahmen notwendig, um Folgeabmahnungen für die anderen Musikstücke auf dem Chartcontainer zu unterbinden. Derzeit müssen Betroffene mit mehreren Abmahnungen diverser Rechteinhaber rechnen, die jedoch verhindert werden können.
Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen nicht verhindert werden können. Ferner enthält die Unterlassungserklärung eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, was nicht akzeptabel ist.
In dem Auskunftsverfahren vor dem LG wurde keine Aussage darüber getroffen, ob der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Die Verantwortlichkeit für eine Rechtsverletzung richtet sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien. Möglich ist eine Haftung als Täter / Teilnehmer oder eine Haftung als Störer.
Zu beachten ist, dass nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dahingehend besteht, dass diejenige Person, der die IP-Adresse zugeordnet ist, von welcher die Rechtsverletzungen begangen wurden, auch für die Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber kann diese Vermutung nur entkräften, indem er im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast Umstände vorträgt, die einen abweichenden Geschehensablauf nahe legen (so z.B. LG Köln, Urteil vom 11.05.2011, 28 O 763 / 10
Christian Weiner, LL.M.* Rechtsanwalt Master of Laws (Medienrecht)
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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig. Er berät und vertritt seit Aufkommen der Massenabmahnungen im Internet seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit außergerichtlich und gerichtlich die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhaber, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sowie die umfangreiche jahrelange Erfahrung mit der Rechtsmaterie und mit den jeweiligen „Abmahnern“ sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung durch den Inhaber der Kanzlei erhalten.
Die Strategie der Verteidigung wird in einem individuellen Beratungsgespräch mit dem jedem Betroffenen persönlich ausführlich erörtert.
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