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10.05.2012
Waldorf Frommer verfolgen in einer Vielzahl von Fällen im Wege des Schadensersatzes und Erstattung von Anwaltskosten Ansprüche aus Abmahnungen aus dem Jahr 2008 vor dem AG München weiter.
Derzeit lässt sich folgendes bei vielen Anschlussinhabern beobachten:
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke erhalten; Nach Erhalt der Abmahnung nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben; Keine Zahlung geleistet; Mahnbescheid erhalten; Widerspruch eingelegt?; Anspruchsbegründung / Klage zum Amtsgericht München erhalten.
Wie der Verfasser bereits berichtet hat, erhalten Anschlussinhaber, die im Jahr 2008 eine Abmahnung wegen unterlaubter Verwertung geschützter Werke erhalten haben, derzeit Post vom Amtsgericht München mit Anspruchsbegründung / Klagebegründung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag verschiedener Rechteinhaber, z.B. Bastei Lübbe GmbH & Co. KG. Dort wird in der Anspruchsbegründung beantragt, den Anschlussinhaber zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten zu verurteilen. Bei einem Hörbuch geht es z.B. um 450 EUR Lizenzschadensersatz und 506 EUR Anwaltskosten. Bei 3 Hörbüchern wird z.B. ein Schadenersatz von 900 EUR und 666 EUR Anwaltskosten geltend gemacht.
Betroffen sind Personen, die zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch die geforderte Zahlung nicht geleistet haben. Es erging dann zunächst ein Mahnbescheid, gegen den der Betroffene dann Widerspruch eingelegt hat. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgen dann die Zahlungsansprüche im Wege der Anspruchsbegründung beim Amtsgericht München weiter.
Sollten auch Sie eine Anspruchsbegründung / Klage erhalten haben, sollte unbedingt fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden, um die Erfolgsaussichten der Verteidigung zu klären, die vom Einzelfall abhängen.
Wichtig ist, dass die vom Amtsgericht gesetzten Fristen eingehalten werden, da ansonsten erhebliche Rechtsnachteile drohen! |
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