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27.03.2015
Das Amtsgericht Ellwangen hat eine Filesharingklage, die die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt für KSM GmbH erhoben haben, durch Versäumnisurteil abgewiesen. Ein von der KANZLEI WEINER vertretener Anschlussinhaber wurde von den Rechtsanwälten BaumgartenBrandt im Auftrag der KSM GmbH auf Schadensersatz verklagt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung im März 2015 ist die Klagepartei jedoch nicht erschienen. Das Amtsgericht Ellwangen hat daher antragsgemäß ein Versäumnisurteil gegen die Klagepartei KSM GmbH gefällt und die Klage abgewiesen.
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