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Einen weiteren Schwerpunkt der Kanzlei habe ich in der Vertretung von Privatpersonen, Persönlichkeiten der Zeitgeschichte und Unternehmen etabliert, über die in den Medien und vor allem im Internet unwahre Tatsachen behauptet und diffamierende Äußerungen verbreitet werden.
Werden z.B. in Printmedien von Journalisten im Wege der Berichterstattung Tatsachen behauptet oder Äußerungen verbreitet, die unwahr sind oder die diffamierenden Charakter haben, ist es für die Betroffenen oft schwer, sich dagegen zu wehren. Dies deshalb, weil die Äußerungen im Printmedium oft zeitgleich im Internet in einer Onlineausgabe der Zeitung erscheinen und aufgrund der Verlinkung zu anderen Internetseiten wie ein Schneeballsystem verbreitet werden. Im Internet bleibt dein die negative Berichterstattung oft dann über Jahre erhalten. Denn diesselben Äußerungen werden dann von anderen Autoren im Internet in Internetforen und Internetportalen zu Themen mit öffentlichem Interesse aufgegriffen und unverändert oder verändert weiterverbreitet. Dies führt dann oft zu weiteren schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Besonders gravierend ist es dann, wenn z.B. bei www.wikipedia.de über Personen und Unternehmen berichtet wird und dort von bestimmten Autoren lediglich ein negatives Bild in die Welt gesetzt wird. Denn leider ist es immer wieder festzustellen, dass die Lexikonplattform wikipedia dazu benutzt wird, um über bestimmte unliebsame Personen oder Unternehmen negativ zu berichten. Diese Einträge sind nur mit guter juristischer Kenntnis der Funktions- und Verantwortungsbereiche von Wikipedia wieder rückgängig zu machen.
Hier muss sich der Rechtsanwalt sehr gut mit den Neuen Medien auskennen, um hier eine sachgerechte und erfolgreiche und vor allem schnell zum Ziel führende Vertretung der Mandanten zu gewährleisten.
Wichtig ist hier zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherung die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im außervertraglichen Bereich oft absichert und die Kosten der Rechtsverfolgung zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. |
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