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Rechtscheck Ihres Internetauftritts:
Viele gewerbliche Internetauftritte leiden unter erheblichen rechtlichen Mängeln, die dazu führen, das diese von Wettbewerbern oder von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs leider oft zu Recht beanstandet werden - mit gravierenden Folgen. Es drohen Ordnungsgelder bis zu 50.000 EUR, Abmahnungen mit der Verpflichtung zur Unterlassung unter Übernahme von sehr hohen Anwaltskosten, weil Abmahnungen im Internet meist mit erheblichen Streitwerten einhergehen. Des weiteren drohen Schadensersatzklagen von Mitbewerbern. Dasselbe gilt auch bei EMail-Newsletter.
Gerade aus meiner eigenen Praxistätigkeit muß ich immer wieder feststellen, dass gewerbliche Internetauftritte oft aus Unwissenheit geradezu fatale Rechtsfehler enthalten, die dem Anbieter teuer zu stehen kommen können. Auch gewerbliche und private Verkäufe über ebay bergen ganz erhebliche Haftungsrisiken, wenn beispielsweise im Angebot Markenrechte Dritter verletzt oder Urheberrechte nicht beachtet werden. So manche Privatperson, die über ebay z.B. Software oder CDs verkaufen wollten, sahen sich Unterlassungsaufforderungen bzw. Abmahnungen mit der Verpflichtung zur Kostentragung hoher Anwaltsgebühren konfrontiert.
Dasselbe Problem stellt sich dann, wenn die Anbieterkennzeichnung bei gewerblichen Verkäufen über ebay nicht beachtet oder keine oder keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung im Angebot enthalten ist. Nach der Rechtssprechung kann jeder Mitbewerber beispielsweise eine nicht korrekte Anbieterkennzeichnung oder fehlende Widerrufsbelehrung rügen. Das muss nicht sein! Lassen Sie es nicht soweit kommen! Es ist daher sehr wichtig, dass Ihr Internetauftritt und die sonstigen mit Ihrem Internetauftritt verbundenen Dienstleistungen, wie Email-Newsletter präventiv zu überprüfen. Dasselbe gilt natürlich für Verkäufe über Internet, gerade auch die so beliebten Internetauktionen über ebay.
Die Investition kann sich also für Sie lohnen.
Insbesondere müssen Sie sich folgende Fragen stellen: Sollten Sie eine Frage bereits mit Zweifel beantworten, sollten Sie umgehend aktiv werden, bevor teure Abmahnungen über sich ergehen lassen müssen:
- Genügt mein Internetauftritt den rechtlichen Vorgaben? - Laufe ich Gefahr, wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden? - Ist meine Anbieterkennzeichnung korrekt? - Wie steht es mit den Urheberrechten auf meiner Website? - Verletze ich möglicherweise Markenrechte Dritter? - Welchen Domainnamen darf ich verwenden? - Kann ich meine Internetadresse als Marke anmelden und was kostet das? - Welche Angaben darf ich in dem Quelltext machen? - Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll? - Entsprechen meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben? - Habe ich eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften? - Wann darf ich WerbeEMails oder Email-Newsletter versenden?
All diese Fragen kann ich für Sie kompetent und praxisgerecht beantworten und die notwendigen Gestaltungen dazu vornehmen.
Ich überprüfe Ihren Internetauftritt und geben Antworten auf folgende Fragen:
Prüfung Impressum/ Anbieterkennzeichen: Je nach Art des Internetangebotes sind verschiedene Gesetze einschlägig, etwa die Vorschriften des Teledienstegesetzes oder des Mediendienstestaatsvertrages. Ich überprüfe die Erforderlichkeit, den Inhalt und die Platzierung Ihres Impressums.
Firmenwebsite und Onlineshop: Ich überprüfe Ihre gewerbliche Internetpräsenz auf mögliche Rechtsverstöße, ob z.B. bei einem Onlineshop die Vorschriften der Preisangabenverordnung beachtet sind, ob die gesetzten Links rechtmäßig sind, ob eine rechtsgültige Formulierung des Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften vorliegt, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen in der vorgeschriebenen Form eingebunden sind und ob die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden, bzw. ob der Vertrag über das Internet in rechtmäßigerr und vorgeschriebener Weise zustande kommt.
Die Kosten der Überprüfung und Erstellung von AGB richten sich nach dem Umsatz, der Größe und Anzahl der Mitarbeiter. Die Erstellung von AGB ist individuell und erfordert einen hohen Zeitaufwand, sei es, dass es sich um AGB für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher oder um Verträge zwischen Unternehmern handelt.
Für die Erstellung von anderen Verträgen, etwa Webdesign-Verträgen, Websitepflegeverträgenn, Webhostingverträgen u.ä.¤. unterbreite ich Ihnen gerne einen Honorarangebot.
Wollen Sie Ihren Domainnamen als Marke anmelden, erstelle ich zunächst eine Markenrecherche. Für die Markenanmeldung unterbreite ich Ihnen gerne einen individuellen Kostenanschlag.
Zum Thema Abmahnung:
Was tun, wenn Sie eine Abmahnung von Wettbewerbern oder der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs erhalten haben. Lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts für Sie?
Hier lautet die Antwort: Es ist selbstverständlich, dass sich derjenige, der mit einer Unterlassungsaufforderung konfrontiert wird, nicht ohne weiteres eine Unterlassungsaufforderung nebst Kostentragung akzeptieren möchte, wenn er nicht weiss, ob die Unterlassungsaufforderung rechtlich begründet ist. Bereits der Gedanke der Waffengleichheit rechtfertigt oft die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe
Oft gelingt es, auch bei vermeindlich klaren Rechtsverstößen noch eine Einigung mit der Gegenseite zu erzielen. Denn oft ist nicht die Abmahnung das Problem, sondern die mit der Abmahnung verbundenen Anwaltsgebühren. Hier kann es gelingen, durch geschickte anwaltliche Verhandlung und dem erforderlichen Fachwissen mit der Gegenseite zumindest zu erreichen versuchen, dass die Anwaltsgebühren aus einem geringeren Gegenstandswert berechnet werden. Dies kann eine Ersparnis für Sie bedeuten. Auch ist die Berechtigung der mit der Unterlassungsaufforderung oft verbundenen Aufforderung zur Auskunft und Schadensersatzzahlung sehr genau zu prüfen. Auch sind Unterlassungserklärungen oft zu weitgehend gefasst. Des weiteren sind nicht alle Rechtsverstöße, die der Verletzte geltend macht, auch tatsächlich rechtlich begründet.
Die vorgenannten Punkte sollten Sie also in Ihre Erwägungen einbeziehen. |
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