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Für einen gewerblichen eBay-Auftritt wie auch für einen Internetshop sind rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten. Liegt erst einmal eine kostenpflichtige Abmahnung vor, ist es oftmals zu spät, um Schadensbegrenzung zu üben. Meine Empfehlung ist daher dringend, schon frühzeitig für einen rechtlich einwandfreien gewerblichen Auftritt im Internet zu sorgen. Gerne berate ich Sie in diesem Bereich. Oftmals werde ich ausschließlich nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefragt. In diesem Zusammenhang möchte ich nachdrücklich darauf hinweisen, dass es mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen allein nicht getan ist.
Beratungspaket gewerblichen eBay-Auftritt: Eine Beratung Ihres gewerblichen eBay-Auftritts umfasst neben einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung, einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sowie aktuelle, der Rechtsprechung entsprechende Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Ihren eBay-Auftritt. Ich gebe Ihnen ferner konkrete Hinweise, wie diese Informationen am besten in einem eBay-Auftritt umgesetzt werden können und zeigen Gestaltungsalternativen auf, die rechtlich vertretbar sind. Mit zu einer Beratung gehören ferner Hinweise zur Preisangabenverordnung, eine beliebte Abmahnfalle, zur Fragen bestimmter Preis- und Werbeaussagen, dem Urheberrecht sowie Fragen der Gewährleistung. Mit von meiner Beratung umfasst ist eine Überprüfung meiner rechtlichen Gestaltungsvorschläge anhand Ihres überarbeiteten Internetauftrittes. Gerne unterbreite ichr Ihnen unverbindlich und kostenlos einen Kostenvoranschlag. Ich rechne derartige Beratungen in der Regel über eine Pauschale ab. Für eine Anfrage benötige ich noch mehr Informationen über Ihr Geschäftsmodell. Falls Sie daher Interesse an einem Angebot haben, senden Sie mir bitte eine email oder verwenden Sie den Fragebogen.
Beratunsgpaket Internetshop Zu meiner Beratungspraxis gehört die umfassende Beratung von Internetshops. Für einen Internetshop benötigen Sie neben einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung, eine Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie konkrete Hinweise zum Datenschutz und der Umsetzung der Preisangabenverordnung. Ich überprüfe ferner regelmäßig, ob ein Bestellablauf den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Wir haben spezielle Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetshops entwickelt, die der aktuellen Rechtsprechung angepasst sind. Auch bei einer Beratung eines Internetshops gehört die Überprüfung meiner rechtlichen Gestaltungsvorschläge mit zum Angebot. Für eine Anfrage benötige ich noch mehr Informationen über Ihr Geschäftsmodell. Falls Sie daher Interesse an einem Angebot haben, senden Sie mir bitte eine email oder verwenden Sie den Fragebogen.
ebay-Forderungseinzug bzw. Inkasso:
Allgemeine Vorbemerkung: Geschäfte über ebay sind leicht und schnell abzuwickeln, solange der Käufer zahlt und der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, kann sich die Abwicklung hinziehen. Hier setzt meine Beratung an. Da bei ebay die Kaufvertragspflichten meist ohne persönlichen Kontakt nur durch Angebot und Zuschlag zustandekommen, ist die Verpflichtung aus dem Zuschlag bzw. Kaufvertrag meist klar schriftlich fixiert. Daher ist eine persönliche Beratung in der Kanzlei meist nicht notwendig. Das bedeutet Zeitersparnis für den Mandanten und schnelle anwaltliche Hilfe durch meine Dienstleistung im Rahmen meiner online-Rechtsberatung. Bitte senden Sie mir per email oder Anfrageformular die notwendigen Vertragsdaten (Angebot, Zuschlag und eventuelle email-Korrespondenz) Sind sie ebay Verkäufer? Zahlt der Käufer nicht, biete ich eine unbürokratische und schnelle Inkasso-Dienstleistung an. Oft hilft ein Anwaltsschreiben der Zahlungsmoral der Käufer auf die Sprünge. Sie schildern mir kurz den Fall, schicken mir die Vertragsunterlagen zu und ich werde umgehend für Sie tätig. Ihre Vorteile: Forderungseinzug durch erfahrenen Anwalt Gegner erhält Anwaltsschreiben mit Zahlungserforderung (keine bloße email) Verfolgung Ihrer Zahlungsansprüche bis zur Zwangsvollstreckung
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